Kassenprüfung, wenn Wohnungseigentümer kontrollieren

Viele Wohnungseigentümer erhalten in Kürze ihre Hausgeldabrechnungen für das vergangene Jahr. Zahlreiche Empfänger wollen dann nur eins wissen: „Wie viel Geld bekomme ich zurück?“ So wie damals, als sie noch Mieter waren. Interessierte Eigentümer stellen dagegen eher die Frage „Was hat die Verwaltung mit unserem (Haus-)Geld gemacht?“

Mit der Abrechnung über den Wirtschaftsplan (umgangssprachlich auch Hausgeldabrechnung genannt) legt die Verwaltung dar, wie sie mit den Vorgaben der Eigentümergemeinschaft umgegangen ist.

Doch mit dem Erhalt der individuellen Hausgeldabrechnung hat ein Wohnungseigentümer meist nur zwei Wochen Zeit, um sich einen Überblick über seine Investition in Betongold zu verschaffen. In dieser knappen Zeit kann ein Wohnungseigentümer

  • Zugang zu den Rechnungsunterlagen seiner Gemeinschaft erhalten,

  • diese Unterlagen prüfen und

  • sich eine abschließende Meinung über die Kostenlegung seiner Gemeinschaft bilden.

Bei dieser Prüfung kann dann nachvollzogen werden, ob die Hausgeldabrechnung und die dazugehörenden Belege inhaltlich und sachlich richtig sind.

Damit beginnt für einen Wohnungseigentümer eine arbeitsintensive Zeit. Aber nur für diejenigen, die sich für ihr Eigentum interessieren, und wissen wollen, wie sich ihre Immobilie entwickelt hat.

Natürlich ist es das grundsätzliches Ziel eines Wohnungseigentümers, festzustellen, ob die Verwaltung das ihr anvertraute Geld entsprechend den gefassten Beschlüsse verwendet hat.

Gleichwohl ist immer wieder zu hören, dass doch nur der Verwaltungsbeirat die Belege einsehen darf. Dabei hat jedes Mitglied einer Eigentümergemeinschaft das Recht, während den üblichen Geschäftsstunden der WEG-Verwaltung Einsicht in alle gemeinschaftlichen Unterlagen, also auch in die der Abrechnung, zu nehmen.

In der Veranstaltung der VHS Steglitz-Zehlendorf „Vom Wirtschaftsplan zur Jahresabrechnung“ im April 2016,  ging es auch um die Informations- und Kontrollmöglichkeiten der einzelnen Wohnungseigentümer. So wurden auch Prüfungskriterien thematisiert, die angewendet werden können.

08.01.2014 - letzte Änderung am 07.05.2016 Dieter Walinski