Der Inhalt des WEG-Verwaltervertrages

Dieser Vertrag, den die Wohnungseigentümergemeinschaft mit dem jeweiligen Verwalter geschlossen hat, ist für viele Eigentümer ein unbekanntes Blatt. Als Wohnungseigentümer kennen wir unsere Verwaltung. Wir wissen auch, was sie uns kostet. Doch was leistet eine Verwaltung eigentlich für uns?

Um dies näher zu beleuchten, organisierte die Gruppe AHA! Diese Wohnungseigentümer diesen Workshop. Mit interessierten Wohnungseigentümern beschäftigen wir uns mit dem Verwaltervertrag und seinen „Bausteinen“. Wir vergleichen die Anforderungen gemäß dem Wohnungseigentumsgesetz sowie der Teilungserklärung mit dem jeweiligen Vertrag. Wir filtern Unterschiede heraus. Ergänzend untersuchen wir, ob die individuellen Wünsche und Vorstellungen der Eigentümergemeinschaft in den jeweiligen Vertrag eingeflossen sind.

In den Verwalterverträgen ist insbesondere zwischen Grund- und die Zusatzleistungen zu unterscheiden. Die letzteren machen den Unterschied aus. Diese erfüllen bzw. sollen die Wünsche und Vorstellungen der Eigentümergemeinschaft füllen. Vieles wird mittlerweile als selbstverständlich angesehen, wie z.B. die Zusendung der Protokolle. Dazu ist eine Verwaltung nach dem Gesetz nicht verpflichtet. Es handelt sich daher um eine Zusatzleistung.

zuletzt geändert am 26.11.2014

27.08.2012 – Dieter Walinski

 

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