WEG-Alltag - Weiterbildung

Kürzlich auf einer Eigentümerversammlung. „Der Bundesgerichtshof fällt in der letzten Zeit so viele Urteile, dass ich als Verwalter nicht mehr weiß, wo rechts und wo links ist. Ich habe auch keine Zeit, mich mit all diesem Blödsinn zu beschäftigen."

Übrigens: Es ging um die Darstellung der Instandhaltungsrücklage (BGH-Urteil vom 04.12.2009 (Az. V ZR 44/09).

Unsere Anmerkung:

Weiterbildung und genaue Kenntnisse des aktuellen Rechtsstands sind Voraussetzung für eine ordnungsmäßige Verwaltung – besonders, wenn die Urteilsverkündung bereits mehr als 3 Jahren zurückliegt.

02.06.2013 – Dieter Walinski