Was darf ein Verwaltungsbeirat in einem neuen Verwaltervertrag aushandeln?

Der neue Verwalter ist bestellt. Jetzt geht es um den Verwaltervertrag. Wer aus der Eigentümergemeinschaft ist Verhandlungspartner des neuen Verwalters? Und was ist inhaltlich zu beachten?

Vielen Eigentümer verfügen keine bzw. nur geringe Kenntnisse über das Verfahren eines Verwalterwechsels. Schließlich kommt eine solche Situation in vielen Gemeinschaften erst nach 5, 10 oder gar 20 Jahren vor.

Nichts desto trotz braucht die neue Verwaltung braucht für den Abschluss des Verwaltervertrags einen Ansprechpartner aus der Eigentümergemeinschaft. Wer kann oder will diese Aufgabe übernehmen? Welche Themen soll/darf derjenige verhandeln, wenn der Entwurf eines Verwaltervertrages bei der Bestellung nicht vorlag? Mit welchen Vollmachten ist der Entsprechende auszustatten? Wie ist die Haftung des/der Bevollmächtigten geregelt?  Welche externen Fachleute kann der Bevollmächtigte zu seiner Unterstützung heranziehen?

Über diese Fragen diskutierten interessierte Wohnungseigentümern im Rahmen eines Workshops von AHA! Diese Wohnungseigentümer am 14.10.2013.

30.09.2013 – aktualisiert am 09.01.2014 Dieter Walinski

 

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