Versicherungen in Wohnungseigentum

Der Wert des Gemeinschaftseigentums überschreitet vielfach die Millionengrenze. Daher hat der Gesetzgeber in § 21 WEG zwingend vorgeschrieben, dass für das gemeinschaftliche Eigentum eine Feuerversicherung zum Neuwert abzuschließen ist.

Zahlreiche Teilungserklärungen gehen weiter. Demnach sollen auch die Gefahren durch Sturm/Hagel und Leitungswasser abgesichert werden. Und statt des Begriffes "Neuwert" heißt es oftmals "gleitender Neuwert".

Die Verwaltung nimmt die Auswahl und den Abschluss der Wohngebäudeversicherung vor. Danach schlummern diese Versicherungen viele Jahre. Eine Anpassung an die aktuellen Verhältnisse des gemeinschaftlichen Eigentums findet nicht statt. Hier ist jedem Eigentümer angeraten, in regelmäßigen Abständen Kontrolle zu üben und die Einhaltung der Jahresgespräche zu überprüfen. Letztere sind seit 2008 Bestandteil des § 6 Versicherungsvertragsgesetzes (VVG).

Auch bei auslaufenden Verträgen gilt es, dass ein Verwalter den Wohnungseigentümern drei vergleichbare Versicherungsangebote zur Entscheidung vorlegt. Besonders in älteren Verwalterverträgen wird der Verwalter ermächtigt, diese Auswahl und den Abschluss einer Wohngebäudeversicherung durchzuführen. Eine derartige Klausel gilt heute als rechtlich fragwürdig. Den Eigentümern steht auch hier die alleinige Entscheidung zu.

Sofern den Eigentümern die notwendige Sachkunde fehlt, könnte alternativ die versicherungstechnische Betreuung in die Hände eines Maklers gelegt werden. Dieser übernimmt dann den Auftrag, für die Gemeinschaft das beste Angebot herauszusuchen. Dies gilt insbesondere für den Leistungsumfang als ebenso für den Preis, wobei dieses Kriterium nicht das wichtigste sein sollte. Der Makler, der sein Spezialgebiet kennt, verfolgt für die Eigentümer die Veränderungen in diesem Versicherungsbereich, die sich in den vergangenen Jahres stets erweitert haben. Dies gilt insbesondere für die Zusatzleistungen.

Dieses Thema war Gegenstand des Treffens der Gruppe AHA! Diese Wohnungseigentümer am 20.09.2011. 

08.09.2011 - Dieter Walinski