Instandhaltungsrücklage: Was sagt sie uns?

Die unterschiedlichen Darstellungen der Instandhaltungsrücklage und deren Entwicklung wurden  am 10.11.2014 anhand von Teilnehmerbeispielen aufgezeigt und erläutert. Die verschiedenen Präsentationen der WEG-Hausverwaltungen wurden diskutiert.

Im Mittelpunkt steht die Frage, was wir als Eigentümer tatsächlich an Informationen zu der Instandhaltungsrücklage benötigen.

Nach der BGH-Entscheidung vom 04.12.2009 - Aktenzeichen: V ZR 44/2009, also dem Tsunami-Urteil, so eine wiederholt gehörte Beschreibung aus der Verwalter-Szene,  bestehen bei vielen Hausverwaltungen noch heute häufig Unsicherheiten über die juristisch „richtige" Darstellung. So wurden SOLL- und IST-Werte eingeführt, teilweise mit Hilfe der Softwarehersteller.

Fazit dieser Veranstaltung: Die vorgenommenen, eher handwerklichen Anpassungen seitens der Verwaltungen entsprechen noch immer nicht dem Informationsbedürfnis interessierter Wohnungseigentümer.

05.11.2014 – zuletzt geändert am 14.08.2015 Dieter Walinski

 

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