Kontrolle des Verwalters contra Wünsche und Vorstellungen der Eigentümer

in Vertrag zwischen der Wohnungseigentümergemeinschaft und der Verwaltung regelt die vereinbarten Aufgaben. Das Substantiv „Vertrag“ leitet sich von dem Verb „sich vertragen“ ab. Zu Beginn einer Beziehung ist das gegenseitige Interesse groß, aber klingt im Laufe der Zeit ab. Die Gewohnheit und die Routine halten Einzug.

Und dann ist irgendwann der Zeitpunkt da, wo ein Eigentümer feststellt, dass die Verwaltung sich nicht vertragsgerecht verhält. Der Ärger ist vorprogrammiert. Plötzlich stehen Aussagen im Raum wie „Das haben wir doch schon immer so gemacht.“, „Das ist uns doch nicht mehr wichtig.“ oder „Das ist doch Schnee von gestern.“ Aus welchem Grunde wurde damals überhaupt die jetzt strittige Vereinbarung geschlossen? Aus irgendeinem Grund musst diese bei Vertragsabschluss für die Eigentümergemeinschaft wichtig gewesen sein.

Um dies näher zu beleuchten, organisiert die Gruppe AHA! Diese Wohnungseigentümer diese Diskussionsrunde mit interessierten Wohnungseigentümern.

Die Teilnehmerzahl ist auf sieben begrenzt. Sofern sich mehr Interessenten anmelden, ist eine Wiederholung dieser Diskussionsrunde vorgesehen.

Mit diesem Workshop am 08.10.2012 setzen wir unsere Themenserie zu „Der Verwalterwechsel in einer Eigentümergemeinschaft“ fort. Unsere Veranstaltung beginnt um 18:30 Uhr (Einlass: 18:00 Uhr) und endet gegen 20:00 Uhr.

Ihre Anmeldung wünschen wir uns - per Email unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder telefonisch unter (030) 85 066 976 mit Anrufbeantworter bis zum 06.10.2012. Teilnahmegebühr: € 11,00.

Den genauen Veranstaltungsort (Nähe Innsbrucker Platz in 12159 Berlin-Schöneberg) erfahren die Teilnehmer/innen im Rahmen der Anmeldung.

Stand: 21.09.2012 – Dieter Walinski

 

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