Abrechnung über den Wirtschaftsplan / Jahresabrechnung

Die Saison der Eigentümerversammlung läuft. Uns als Eigentümer wird mit der Einladung zu der Veranstaltung ein umfangreiches Zahlenwerk vorgelegt. Eine aktuelle Jahresgesamt- und -einzelabrechnung umfasst in der Kurzform 17 Seiten - gefüllt mit Zahlen. Wie viele Seiten umfasst da wohl die Langform?

Natürlich könnte Jede/r zufrieden sein,

wenn die Einzelabrechnung ein Guthaben ausweist. Schließlich erhalten Sie Geld zurück. Was wollen Sie mehr?

Aber sollte man sich diese Abrechnungszahlen nicht doch etwas näher anschauen?

  • Bei näherer Betrachtung fielen die Gerichtskosten auf und zwar mit einem Betrag von EUR 6.108,85 (Achtung:) im Minus. Ja, Sie haben richtig gelesen.
  • Eine andere Position, nämlich die „Sonstige Verwaltungskosten", wurde mit EUR 1.151,78 ausgewiesen.
  • Und was halten Sie von einer Zuführung zur Instandhaltungsrücklage in Höhe von EUR -50.514,00? Hier liegt kein Schreibfehler vor. Das Minus steht tatsächlich vor der Zahl.

 

Halten Sie diese Positionen nicht für klärungsbedürftig? Wir meinen, dass diese Positionen auf jeden Fall geklärt werden müssen.

Übrigens: Zum letzten Punkt lautete die Antwort der Verwaltung: „Das kann das EDV-Programm nicht anders." Ah ja!

21.05.2015 – Dieter Walinski

 

Dies könnte Sie interessieren:

Der Verwalter hat immer Recht – Wirklich?

Eigentum verpflichtet auch zum Reden

Was geschieht mit unserem Hausgeld?