Ein Baum: leben und leben lassen

Die Lärche soll weg. Begründungen für den Beschluss, diesen Baumes zu fällen: „Seine Nadel verschmutzen das Gemeinschaftseigentum." und „Dieser Baum hat seine Wachstumsrichtung verändert." Ob dieser Baum krank oder gar tot ist, konnte niemand sagen.

Das Ergebnis der letzten Baumschau von vor zwei Jahren ist nicht bekannt. Der Baum muss weg. Warum eigentlich? Wen stört er?

Der Beschluss zur Fällung wurde mit einfacher Mehrheit genehmigt.

Ob nicht ein allstimmiger Beschluss notwendig sei, da es hier eine bauliche Veränderung wegen des äußeren Erscheinungsbildes gegeben sein könnte, fragte noch ein Eigentümer. Der Baum steht doch auf dem Hinterhof. Den sieht doch keiner, meint ein Eigentümer.

Auch die Frage, ob dieser Baum der Berliner Baumsschutzverordnung unterliegt, blieb unbeantwortet.

Unter dem Baum befindet sich ein privates Partyzelt mit Sitzgelegenheiten zum geselligen Zusammensein einiger weniger. Ein Sondernutzungsrecht an dieser Fläche für einen einzelnen Eigentümer besteht nicht.

Wem dient also die Baumfällung?

Denjenigen, denen Nadeln ins Bierglas fallen? Wirklich, welch eine Verschmutzung.

Nach der Versammlung war zu hören, wie ein Eigentümer zum anderen sagte: „Sie wohnen doch nicht im Haus. Was stört es Sie dann? Machen Sie es wie ich: Leben und leben lassen."...

30.09.2013 – aktualisiert am 08.01.2014

Dieter Walinski