Eigentümer untereinander: Sie tun doch nichts für die Gemeinschaft

So lautete die Aussage auf der diesjährigen Eigentümerversammlung, die auch als Vorwurf gemeint gewesen sein kann. Was soll ich für die Gemeinschaft denn tun? Was kann ich überhaupt tun? Diese Fragen bewegen mich.

Über das Sondereigentum entscheidet jeder Eigentümer selbst. Hier glaube ich nicht, dass ich einem anderen Eigentümer in seine Angelegenheiten rein reden sollte. Hier kann ich also nichts tun.

Das Gemeinschaftseigentum wird von der WEG-Verwaltung betreut. Was kann ich hier als Eigentümer tun? Handwerker beaufsichtigen? Heizöllieferungen quittieren? Den Garten gestalten?

Früher war es seitens des Gesetzgebers angedacht, dass sich Eigentümer untereinander helfen, sich informieren und sich unterstützen. Damals lag die Verwaltung häufig in den Händen eines Miteigentümers. Heute, wo Profis für die Eigentümer die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums wahrnehmen, sehe ich mich nunmehr als Eigentümer verstärkt potentiellen Schadensersatzansprüchen ausgesetzt.

Oftmals werde ich aufgefordert, etwas zu machen. Doch für wen? Für die Eigentümergemein-schaft oder für die zuständige Verwaltung? Ein Blick in die Teilungserklärung und in den Verwaltervertrag zeigt mir die Grenzen meines Handelns als Eigentümer auf. Oftmals ist hier festgehalten, dass die WEG-Verwaltung die Handwerker beaufsichtigt und kontrolliert. Es ist auch die Verwaltung, die Heizöl bestellt. Wie soll ich dann wissen, wie viel Öl in den Tank sollen? Auch die Aussage des Fahrers des Tanklastzuges kann für mich doch nicht verbindlich sein. Mein Bauch grummelt schon, wenn ich auf Zuruf den Garten (Gemeinschaftseigentum) mit neuen Blumen bepflanzen soll. Der Einkauf der Pflanzen ist kein Problem, da ich ja gerade in einem Gartencenter bin. Und das Einpflanzen bekomme ich auch noch hin, schließlich habe ich im Biologieunterricht gut aufgepasst. Aber darf ich (auf Zuruf Dritter) selbstständig den Garten gestalten?

So meinte ein Eigentümer, dies sei doch nur eine Gefälligkeit; ein anderer sah in meinem Handeln schon Schwarzarbeit. Nun steh ich da, ich armer Tor. Von der WEG-Verwaltung habe ich bis heute nur die Antwort, dass ich von ihr nicht dazu ermächtigt worden sei. Und nun?

Fazit:

Selbst gut gemeinte Eigeninitiativen von Eigentümern können nach hinten losgehen. Es sind klare Ansagen, gegebenenfalls schriftlich, oder Beschlüsse notwendig. Ohne klare Aufträge, die Sie auch freiwillig ausfüllen wollen, geht nichts. Fragen Sie im Ernstfall Ihren Hausjuristen, um etwaige Schadensersatzansprüche von Miteigentümern oder WEG-Verwaltungen zu vermeiden.

31.07.2014 - Dieter Walinski