Was geschieht mit unserem Hausgeld?

Diese Frage stellen sich dieser Tage viele Wohnungseigentümer, nachdem ihnen die Jahresabrechnung 2016 in Kürze zugeht bzw. bereits zugegangen ist.

Die Eigentümer sind zur Hausgeldzahlung verpflichtet. Schließlich geht es darum, die Zahlungsfähigkeit ihrer Eigentümergemeinschaft zu jedem Zeitpunkt aufrecht zu erhalten.

Daher ist die obige Frage mehr als berechtigt. Der beschlossene Wirtschaftsplan 2016 ist die Grundlage für das zu zahlende Hausgeld. Gleichzeitig gilt er für die WEG-Verwaltung als Kostenvorgabe.

Nun, im Jahr 2017 gibt es eine Abrechnung über diesen Wirtschaftsplan 2016. Und diese Abrechnung kann jeder Eigentümer selbst einsehen und prüfen. Allerdings verlassen sich zahlreiche Eigentümer auf die Prüfungstätigkeit ihres Verwaltungsbeirates (§ 29 Absatz 3 WEG).

Der Prüfungsumfang ist vom Gesetzgeber nicht verbindlich festgelegt worden. So sieht der Gesetzgeber im WEG ausdrücklich vor, dass der Beirat den Wirtschaftsplan, die Abrechnung über den Wirtschaftsplan, die Rechnungslegungen und die Kostenvoranschläge prüfen und mit einer Stellungnahme versehen soll. SOLLEN heißt aber nicht zwingend MÜSSEN.

Mit anderen Worten: Jeder ist für sein Hausgeld und seine Verwendung selbst verantwortlich.

Die VHS Steglitz-Zehlendorf bietet zu diesem Thema ein Wochenendkurs vom 31.03. bis 02.04.2017 an.

20.01.2014 - Dieter Walinski

letzte Änderung am 06.02.2017