Tagesordnungspunkt: Entlastung

Wissen Sie als Eigentümer eigentlich, wieso dieser Tagesordnungspunkt auf der Einladung zur Eigentümerversammlung steht. Und welche Bedeutung hat dieser Tagesordnungspunkt eigentlich?

In der Regel wird über diesen Punkt binnen weniger Sekunden abgestimmt und fast immer wird die Entlastung mit Mehrheit beschlossen.

Hintergrund:

Die Entlastung ist im Wohnungseigentumsgesetz weder für die Verwaltung noch für den Verwaltungsbeirat vorgesehen. Ein Verwalter kam auf die Idee, diesen Tagesordnungspunkt für eine Eigentümerversammlung mit aufzunehmen. Ein Eigentümer klagt dagegen und verlor. Der Verwalter legt von Gesetzes wegen die Punkte der Tagesordnung fest. Also kann er auch einen solchen Punkt aufnehmen. Und schließlich meinte das Gericht, die Eigentümer können ja auch mit NEIN stimmen.

Kommt Sie der Auffassung dieses Gerichtes nach und entlasten Sie nie die Verwaltung. Notfalls kann Ihr Verwalter die ihm zustehende, aber nun fehlende Entlastung ja einklagen.

Die Verwaltung hat allerdings keinen Anspruch auf die Erteilung der Entlastung. Aber wehe, wenn in der Teilungserklärung oder im Verwaltungsvertrag etwas anderes vereinbart wurde.

Übrigens: Gute Verwalter nehmen diesen Punkt erst gar nicht auf die Tagesordnung.

 

Tipp:

  • Stimmen Sie NIE für die Entlastung der Verwaltung.
  • Lassen Sie sich doch mal vor einer solchen Abstimmung von Ihrem Verwalter erklären, was es mit diesem Tagesordnungspunkt auf sich hat. Welche Bedeutung und welche Auswirkungen hat ein Beschluss "Entlastung des Verwalters" für die Eigentümer?

 

24.04.2016 – Dieter Walinski

letzte Änderung vom 01.05.2016

 

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