Rechnungslegung - Praktische Tipps
In diesem Beitrag sollen künftig ständig neue Erkenntnisse aus der Prüfung der Rechnungslegung dargestellt werden, die auch andere Wohnungseigentümer/innen in der Vergangenheit gesammelt haben.
Die Darstellung der einzelnen Kosten erfolgt nach Stichpunkten in alphabetischer Reihenfolge:
Allgemeinstrom (Hausstrom):
- siehe auch Heizung Betriebsstrom
Heizung Betriebsstrom
Sofern Ihre WEG-Anlage mittels einer Ölzentralheizung heizt, sollten der Strom für den Betrieb dieser Heizung genauer betrachtet werden:
- Gibt es hierfür einen gesonderten Stromzähler?
Wenn nein, dann können von den Kosten des Allgemeinstroms ein Anteil von 5% bis 8% pauschal - in Anlehnung an die Mietrechtsprechung - für den Verbrauch Ihrer Heizung angesetzt werden.
Wenn ja, dann sollte in dem Ableseprotokoll der Verbrauchswert Strom für die Heizung für den Abrechnungszeitraum dokumentiert sein.
- Die abziehbaren Stromkosten gehören zu den Betriebskosten Ihrer Heizung. Dort müssen sie gesondert aufgeführt sein.
- Im Gegenzug sind diese Stromkosten von dem Gesamtbetrag "Allgemeinstrom" abzuziehen. Eine solcher Minusposition (mit einem negativen Vorzeichen) sollte direkt ins Auge stechen.
08.04.2019 Dieter Walinski