Die Ausbildung zum Immobilienverwalter

Bundeskabinett beschließt Zulassungsbeschränkungen für WEG-VerwalterEine gute Verwaltertätigkeit ist abhängig von dem aktuellen Kenntnisstand und Fachwissen. Allerdings kann ein jeder die Tätigkeit „WEG-Verwalter" ausüben. Dazu reicht eine Gewerbeanmeldung in Berlin aus, die für nicht einmal EUR 30,00 zu haben ist.

Es geht auch anders. Junge Menschen ergreifen den Ausbildungsberuf „Immobilienkaufmann/-frau". Diese aktuelle Berufsbeschreibung besteht seit 2006. Früher, also in der Zeit zwischen 1996 und 2006 nannte sich dieser Ausbildungsberuf „Kaufmann/-frau in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft".

Gemäß der aktuellen Ausbildungsverordnung über die Berufsausbildung zum Immobilienkaufmann/zur Immobilienkauffrau sollen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in unterschiedlichen Bereichen erworben werden, die in dieser Verordnung genannt sind. Hierfür stehen durchschnittlich 36 Monaten zur Verfügung. Von dieser Ausbildungszeit sind die Zeiten für Berufsschulunterricht, Urlaub, Krankheit und Vorbereitung für die Zwischen- und Abschlussprüfung jedoch abzuziehen.

Im 2. Ausbildungsjahr soll in einem Zeitraum von 3 bis 5 Monaten neben Bereichen „Teamarbeit und Kooperation", „Kundenorientierte Kommunikation", „Vermietung" auch der Bereich „Grundwissen des Wohnungseigentums" entsprechende Kenntnisse erworben werden.

Im 3. Ausbildungsjahr können die Auszubildenden aus fünf verschiedenen Wahlqualifikationen unter anderem das Thema „Wohnungseigentumsverwaltung" wählen. Für diesen Ausbildungsblock stehen vier Monate zur Verfügung.

Die Abschlussprüfung gemäß § 9 Absatz 2 der Ausbildungsverordnung besteht aus vier Prüfungsbereichen. Das Thema Wohnungseigentum ist hier nicht ausdrücklich als Prüfungsgegenstand erwähnt. Die Prüfung der Fähigkeiten und Kenntnisse in diesem Bereich dürften daher eher zufällig oder z.B. als Bonusfrage für eine Note „sehr gut" anzusehen sein.

Nach ihrem erfolgreichen Abschluss in ihrem Ausbildungsberuf können sich Interessierte weiterbilden.

Das Ziel könnte seit dem 21.01.2008 der Abschluss „(Geprüfter) Immobilienfachwirt / (Geprüfte) Immobilienfachwirtin" sein. Eine der Voraussetzungen hierfür ist eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen Ausbildungsberuf der Immobilienwirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis.

Die „rechtlichen Besonderheiten der Wohnungseigentumsverwaltung" sind als Qualifikationsinhalt prüfungsrelevant.

Danach gibt es auch verschiedene Möglichkeiten, sich persönlich weiterzubilden. Unterschiedliche Weiterbildungseinrichtungen bieten hier ihre Leistungen an. Auch Rechtsanwälte laden zu Veranstaltungen meist mit konkreten, aktuellen Themen ein. Ferner gibt es noch Veranstaltungen von verschiedenen Verbänden (z.B. BVI, DDVI) für ihre Mitglieder, aber auch für Gäste.

30.07.2016 – Dieter Walinski

 

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