Der Verwalter hat immer Recht – wirklich?

Eigentümer, die so denken und reden, schießen sich ein Eigentor. Recht haben, das hat was mit mehr Wissen zu tun. Woher bezieht eigentlich Ihre Verwaltung dieses Wissen? Kaum ein Eigentümer hinterfragt dies.

Es gibt den Ausbildungsberuf des Immobilienkaufmannes/-frau. Im Rahmen der Immobilienbewirtschaftung beschäftigen sich die Auszubildenden mit dem Punkt „Grundlagen des Wohnungseigentums, Rechte und Pflichten der Eigentümer“.

Hier geht es zu dem detaillierten Ausbildungsumfang.

Angesichts der enormen Vermögenswerte, die einer Hausverwaltung überlassen werden, erwartet jeder Eigentümer sicherlich mehr Kenntnisse. Als Weiterbildung bietet sich daher u.a. der/die Immobilienfachwirt/-wirtin an. Details hier.

Eines darf dabei nicht übersehen werden. Jede Person kann sich im Bereich Hausverwaltung betätigen. Eine Gewerbeanmeldung reicht aus. Diese ist in Berlin für nicht einmal EUR 30,00 erhältlich. Allerdings ist eine Wissensprüfung wie bei vielen Ausbildungsberufen oder auch bei Versicherungsmaklern nicht vorgesehen.

Und doch meinen vielen Eigentümer: „Wer ein Gewerbe ausübt, der hat auch Fachwissen“. Der oder die kennt sich aus, sonst wäre die Hausverwaltung doch schon längst pleite. Ich meine, weit gefehlt.

Auskünfte über Kapitalgesellschaften sind unter www.bundesanzeiger.de abrufbar. Um die Eintragungen zu verstehen, bedarf es schon ein paar Kenntnisse zum Jahresabschluss und Bilanz.

Eine vergleichbare Quelle gibt es nicht für Personengesellschaften oder Einzelpersonen.

Sicherlich sind viele Verwalter bemüht. Sie tun oft mehr, als sie eigentlich müssen. Doch Nettigkeit oder Hilfsbereitschaft ersetzt kein gutes und breites Fachwissen. Was hindert Sie als Eigentümer, sich von Ihrer Verwaltung Nachweise über besuchte Weiterbildungen vorlegen zu lassen?

Wie kann jemand Recht haben, wenn die intensive Weiterbildung fehlt - gerade beim Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und mit seiner sich permanent veränderten Rechtssprechung?

03.05.2012 - Dieter Walinski

zuletzt geändert am 30.07.2016

 

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