Der Verwalterwechsel in einer Eigentümergemeinschaft

Mit diesem zentralen Thema startet AHA! Diese Wohnungseigentümer in das 2. Halbjahr 2012.

Eigentlich ist ein Verwalterwechsel einfach. In § 26 Absatz 1 Satz 1 WEG heißt es lapidar "Über die Bestellung und Abberufung des Verwalters beschließen die Wohnungseigentümer mit Stimmenmehrheit." Soweit die simple juristische Auffassung.

Die praktische Erfahrung zeigt jedoch, dass dieses Vorhaben nicht so einfach umzusetzen ist. Viele Eigentümer verzweifeln an dem Vorhaben, einen neuen Verwalter bestellen zu lassen. So sehen sie z.B. ihr Eigentum wertmäßig permanent verfallen oder sich auch mit der Nichteinhaltung von Verkehrsicherungspflichten konfrontiert.

Die zwischenmenschliche Dimension spielt bei einem Verwalterwechsel die dominante Rolle. Es geht um einen Veränderungsprozess, der von einigen wenigen Eigentümern angestoßen und in Gang gebracht wird. Deren Ziel ist es, die Eigentümer mehrheitlich für den angestrebten Verwalterwechsel positiv zu gewinnen.

Dieser beging bei dem einzelnen Eigentümer, dessen individuelle Wünsche und Vorstellungen, über deren Synchronisierung mit den Meinungen anderer bis hin zur Bildung eines gemeinschaftlichen Willens. Diese gruppendynamischen Prozesse sind Bestandteile des Beziehungsmanagements und finden sich in keinem Paragrafen wieder.

Genau aus diesem Grund beschäftigt sich AHA! Diese Wohnungseigentümer mit diversen Einzelfragen zu diesem Gesamtkomplex.

Am 06.08.2012 starten wir mit der ersten Veranstaltung als Diskussion zum Thema „Ich bin Wohnungseigentümer - und allein?“

Stand: 30.07.2012 – Dieter Walinski

 

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