Verstehen Sie Ihre Abrechnung über die Instandhaltungsrücklage?

Das Ergebnis dieser online-Befragung hat uns schon überrascht: Die Befragten vergaben die Schulnote 3,5 (übersetzt: zwischen zufriedenstellend und ausreichend). Folglich ist es mit dem Verstehen der Instandhaltungsrücklage nicht so weit her.

Was die befragten Wohnungseigentümer wollen, lässt sich aus dieser Umfrage nicht ablesen. Sind es zu viele Zahlen? Oder geht es um die Transparenz dieser Zahlen? Oder um deren Herkunft oder deren Darstellung? Würde eine Erläuterung in Worten helfen, diese Zahlen besser zu verstehen?

Was nutzt es, die Instandhaltungsrücklage auszuweisen, wenn die Betroffenen die Zahlen nicht gut verstehen können. Oder liegt es daran, dass viele Eigentümer das gemeinschaftliche Vermögen nicht als ihr eigenes ansehen, auch wenn es nur ein Bruchteil ist?

Oft hören wir Aussagen, wie die folgende: „Der einzelne Eigentümer kann ja gar nicht über seinen Anteil der Instandhaltungsrücklage verfügen. Weshalb sollte mich diese dann interessieren?"

Vielleicht, weil die Instandhaltungsrücklage ebenso wie das Gebäude Gemeinschaftseigentum ist. Sie sind eng miteinander verbunden. Mit dieser Rücklage sollen künftige Maßnahmen am Objekt finanziert werden.

Die Bewertung erfolgte anhand der Schulnotensystems (1 = sehr gut bis 6 = ungenügend).

Unsere Umfrage lief vom 18.03. bis 03.06.2015 auf der Homepage www.aha-wohnungseigentum.de. Weitere Umfragen folgen.

09.06.2015 – zuletzt geändert am 14.08.2015 Dieter Walinski

 

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