Die Eigentümerversammlung

Angelegenheiten, über die nach diesem Gesetz oder nach Vereinbarung der Wohnungseigentümer die Wohnungseigentümer durch Beschluss entscheiden können, werden durch Beschlussfassung in einer Versammlung der Wohnungseigentümer geordnet. So kompliziert formuliert es der Gesetzgeber in § 23 WEG.

Mit anderen Worten, aber unjuristisch ausgedrückt:

Wohnungseigentümer beschließen in ihrer Versammlung verschiedene Sachen. Dabei handelt es sich um Angelegenheiten, die nur das Gemeinschaftseigentum betreffen. Diese ergeben sich aus diesem Gesetz, der Teilungserklärung und den allstimmigen Beschlüsse. Die Entscheidungen aller (anwesenden) Eigentümer wird Beschluss genannt.

Natürlich kommen noch die entsprechenden Gerichtsurteile hinzu.

Die gesetzlichen Regelungen für die Eigentümerversammlung finden sich in den weiteren Paragrafen des WEG´s. Diese „Regulierungswut" ist auffällig, aber auch notwendig.

Die Versammlung ist das höchste Gremium aller Wohnungs- und Teileigentümer. Hier werden Beschlüsse gefasst, die das Eigentum aller betreffen. Uns gehören ja nicht nur die Wohnung, sondern auch das Grundstück, das Dach, die Mauern, die Haustechnik etc. Wenn sich hier etwas ändert oder etwas erneuert werden muss, so liegt diese Entscheidung immer in den Händen der Eigentümer. Die entsprechenden Vorschläge kommen oftmals von der Verwaltung. Sie können aber auch von aufmerksamen Eigentümern angeregt worden sein. Der Form nach sind sie als Tagesordnungspunkte in Ihrer Einladung zur Eigentümerversammlung zu finden.

Die Gruppe AHA! Diese Wohnungseigentümer bot zu diesem Thema zuletzt am 14.04.2014 eine Diskussionsveranstaltung an.

zuletzt geändert am 24.04.2014

26.03.2014 – Dieter Walinski

 

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